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   BGH, 05.10.2010 - EnVR 51/09   

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https://dejure.org/2010,14230
BGH, 05.10.2010 - EnVR 51/09 (https://dejure.org/2010,14230)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2010 - EnVR 51/09 (https://dejure.org/2010,14230)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - EnVR 51/09 (https://dejure.org/2010,14230)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 1 GasNZV, § 66 Abs 2 Nr 3 EnWG, § 75 Abs 2 EnWG
    Energiewirtschaft: Beschwerdebefugnis eines Gasversorgungsunternehmens im Gerichtsverfahren zur Überprüfung der Festlegung neuer Rahmenbedingungen für Ausgleichsleistungen im Gassektor - GABi Gas

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 1 GasNZV, § 66 Abs 2 Nr 3 EnWG, § 75 Abs 2 EnWG
    Energiewirtschaft: Beschwerdebefugnis eines Gasversorgungsunternehmens im Gerichtsverfahren zur Überprüfung der Festlegung neuer Rahmenbedingungen für Ausgleichsleistungen im Gassektor - GABi Gas

  • Wolters Kluwer

    Abhängigkeit der Beschwerdebefugnis eines Dritten von der rechtzeitigen Stellung eines Beiladungsantrages; Beschwerdebefugnis bei Vorliegen einer eigenen unmittelbaren Rechtsbetroffenheit; Absenkung der Toleranzgrenze auf null Prozent durch die Bundesnetzagentur nach § ...

  • rewis.io

    Energiewirtschaft: Beschwerdebefugnis eines Gasversorgungsunternehmens im Gerichtsverfahren zur Überprüfung der Festlegung neuer Rahmenbedingungen für Ausgleichsleistungen im Gassektor - GABi Gas

  • rewis.io

    Energiewirtschaft: Beschwerdebefugnis eines Gasversorgungsunternehmens im Gerichtsverfahren zur Überprüfung der Festlegung neuer Rahmenbedingungen für Ausgleichsleistungen im Gassektor - GABi Gas

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abhängigkeit der Beschwerdebefugnis eines Dritten von der rechtzeitigen Stellung eines Beiladungsantrages; Beschwerdebefugnis bei Vorliegen einer eigenen unmittelbaren Rechtsbetroffenheit; Absenkung der Toleranzgrenze auf null Prozent durch die Bundesnetzagentur nach § ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kartellrecht - Energiewirtschaftliche Verwaltungssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.04.2009 - KVR 34/08

    Versicherergemeinschaft

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - EnVR 51/09
    Wie der Bundesgerichtshof zur Beschwerdebefugnis in Kartellverwaltungssachen entschieden hat, kann nur der rechtzeitige, mithin vor Abschluss des Verfahrens gestellte Beiladungsantrag dem Beiladungspetenten eine Beschwerdebefugnis eröffnen (BGH, Beschluss vom 7. April 2009 - KVR 34/08, WuW/E DE-R 2728 Rn. 9 ff. - Versicherergemeinschaft).

    Der Beschwerdeführer muss durch die gegenüber einem oder mehreren Dritten ergangene Verfügung in seinem geschützten Rechtskreis unmittelbar betroffen sein (BGH, Beschluss vom 7. April 2009 - KVR 34/08, WuW/E DE-R 2728 Rn. 20 - Versicherergemeinschaft).

    Auch wenn damit für den (potenziellen) Vertragspartner des Adressaten absehbare Auswirkungen des Verwaltungsakts entstehen, begründet das in der Person des Vertragspartners keine eigene unmittelbare Rechtsbetroffenheit (BGH, Beschluss vom 7. April 2009 - KVR 34/08, WuW/E DE-R 2728 Rn. 19 - Versicherergemeinschaft; vgl. auch BVerwG, MMR 2003, 241, 242).

  • BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 160/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - EnVR 51/09
    Diesen Anspruch kann er zivilgerichtlich durchsetzen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 2003, BGHZ 155, 141, 159 ff.).

    Insoweit ist der Gaslieferant auch in der Lage, die dann in Übereinstimmung mit den Regeln des Standardbilanzkreisvertrags erfolgte Abrechnung anzugreifen und unmittelbar eine höhere Vergütung im Zivilverfahren gegen den Netzbetreiber durchzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 2003, BGHZ 155, 141, 159 ff.).

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - EnVR 51/09
    Auch wenn damit für den (potenziellen) Vertragspartner des Adressaten absehbare Auswirkungen des Verwaltungsakts entstehen, begründet das in der Person des Vertragspartners keine eigene unmittelbare Rechtsbetroffenheit (BGH, Beschluss vom 7. April 2009 - KVR 34/08, WuW/E DE-R 2728 Rn. 19 - Versicherergemeinschaft; vgl. auch BVerwG, MMR 2003, 241, 242).

    Maßgeblich ist für die Frage der drittschützenden Wirkung (vgl. hierzu auch BVerwGE 117, 93, 99), welchen Schutzinteressen die Toleranzgrenze dienen soll.

  • EuGH, 24.04.2008 - C-55/06

    Arcor - Telekommunikation - Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 - Zugang zum

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - EnVR 51/09
    c) Die vorstehenden Grundsätze bezüglich der Beschwerdebefugnis solcher Dritter, die durch die Entscheidung der Regulierungsbehörde potenziell betroffen sein können, bedürfen im Blick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 24. April 2008 (C-55/06 - Arcor) keiner Korrektur.
  • BGH, 07.11.2006 - KVR 37/05

    pepcom

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - EnVR 51/09
    Hierfür reichen erhebliche wirtschaftliche Interessen aus (BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - EnVR 1/08, WuW/E DE-R 2535 Rn. 14 ff. - citiworks; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - KVR 37/05, BGHZ 169, 370 Rn. 11, 18 ff. - pepcom, für das Kartellverwaltungsverfahren).
  • BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08

    citiworks

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - EnVR 51/09
    Hierfür reichen erhebliche wirtschaftliche Interessen aus (BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - EnVR 1/08, WuW/E DE-R 2535 Rn. 14 ff. - citiworks; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - KVR 37/05, BGHZ 169, 370 Rn. 11, 18 ff. - pepcom, für das Kartellverwaltungsverfahren).
  • BGH, 29.04.2008 - KVR 28/07

    EDIFACT

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - EnVR 51/09
    Regelungen dieser Art dienen dazu, in dem durch das Energiewirtschaftsgesetz und die Gasnetzzugangsverordnung vorgegebenen Rahmen durch generelle Handlungsanweisungen das Verhalten der Marktteilnehmer in typischerweise im Rahmen ihrer geschäftlichen Betätigung häufig wiederkehrenden einzelnen Situationen so zu steuern, dass sich die Wettbewerbskräfte auf dem Gasmarkt bestmöglich entfalten können (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2008 - KVR 28/07, RdE 2008, 362 Rn. 13 - Edifact).
  • BGH, 22.02.2005 - KVZ 20/04

    Beschwerdebefugnis im Kartellverwaltungsverfahren

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - EnVR 51/09
    bb) Darüber hinaus ist auch derjenige beschwerdebefugt, der durch den angegriffenen Verwaltungsakt unmittelbar in seinen Rechten berührt wird (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2005 - KVZ 20/04, WuW/E DE-R 1544, 1545 - Zeiss/Leica).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 1203/16

    Kosten eines Beschwerdeverfahrens gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur

    Vergleichbar hierzu hat der Senat die Zweckrichtung des § 1 EnWG - insoweit vom Bundesgerichtshof in der Rechtsbeschwerdeinstanz unbeanstandet (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2019 - EnVR 5/18, juris Rn. 15 ff.) und entgegen der von den Beschwerdeführerinnen vertretenen Auffassung - dahin gedeutet, dass es dem Gesetzgeber nicht um die Interessen einzelner Netznutzer oder Wettbewerber, sondern um die Förderung der gemeinsamen Nutzerinteressen durch Förderung des Wettbewerbs gegangen sei (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Januar 2018 - VI-3 Kart 1202/16 (V), juris Rn. 27; siehe auch BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - EnVR 51/09, juris Rn. 19 f.).

    Ist der Dritte nicht Beteiligter des Verwaltungsverfahrens gewesen und auch nicht im vorerwähnten Sinne rechtlich betroffen, fehlt es regelmäßig an der Befugnis, die Entscheidung der Bundesnetzagentur anzufechten (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - EnVR 51/09, juris Rn. 9 ff.).

    Entsprechendes gilt zweitens, wenn die Stellung eines Beiladungsantrags unverschuldet versäumt worden ist (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - EnVR 51/09, juris Rn. 10), etwa weil das Verfahren in der Öffentlichkeit nicht bekannt geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2009 - KVR 34/08, juris Rn. 15).

    Mit dem so ausgestalteten Rechtsschutz ist das der RL 2009/73/EG zu entnehmende Rechtsschutzgebot in einem ausreichenden Maße umgesetzt worden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 aaO Rn. 21).

    Ob die aufgezeigte Praxis ausschließlich auf das Fehlen subjektiver Rechte oder deren Umfang (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 27/04, juris Rn. 26), die im Einzelfall gesehene Möglichkeit anderweitigen Rechtsschutzes (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - EnVR 51/09, juris Rn. 14) oder aber eben doch auf die Erwägung zurückzuführen ist, dass die formellen Beschwerdevoraussetzungen des § 75 Abs. 2 EnWG bei einer bloß mittelbaren rechtlichen Beeinträchtigung mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar sein könnten (vgl. zu materiellen Präklusionsbestimmungen BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80, juris Rn. 75 ff.; siehe aber auch BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 1 BvR 1731/05, NVwZ 2009, 1282 Rn. 19), wenn man denn über ein Korrektiv für den Fall einer unverschuldet versäumten Beiladung verfügt, wäre nicht weiter entscheidend gewesen.

  • BGH, 19.12.2023 - EnVR 50/21

    Prüfungsbericht

    Diese liegt vor, wenn der Betroffene in eigenen subjektiven Rechten verletzt ist (BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - EnVR 51/09, juris Rn. 12 - GABi Gas; vom 9. Juli 2019 - EnVR 5/18, RdE 2019, 504 Rn. 15 - Lichtblick) oder durch die angefochtene Verfügung der Regulierungsbehörde in seinen wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell betroffen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2008 - EnVR 79/07, WuW/E DE-R 2512 Rn. 7 mwN - Ulm/Neu-Ulm; vom 11. November 2008 - EnVR 1/08, RdE 2009, 185 Rn. 14 - citiworks; RdE 2019, 504 Rn. 13, 19 - Lichtblick).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2016 - 3 Kart 132/15

    Beiladung eines Windparkbetreibers im Verwaltungsverfahren wegen der Bestätigung

    b) Eine Beiladung kommt auch nicht nach der die Regelung des § 75 Abs. 2 EnWG erweiternden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 05.10.2010, EnVR 51/09, "GaBiGas", Rn. 10; BGH, Beschluss vom 11.11.2008, EnVR 1/08, "citiworks", Rn. 14).

    So ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 05.10.2010, EnVR 51/09, "GaBiGas", Rn. 12) auch derjenige beschwerdebefugt, der durch den angegriffenen Verwaltungsakt unmittelbar in seinen Rechten berührt wird.

    Der Bundesgerichtshof hat die hier relevanten Fragen der Beiladung bereits entschieden (vgl. etwa BGH,Beschluss vom 05.10.2010, EnVR 51/09, "GABi Gas"; BGH, Beschluss vom 11.11.2008, EnVR 1/08, "citiworks").

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - 3 Kart 2/20

    Beschwerde gegen eine Entscheidung zur Bestätigung des Szenariorahmens der

    Auch wenn für die Kraftwerksbetreiberin absehbare Auswirkungen entstehen, begründet dies keine eigene, unmittelbare Rechtsbetroffenheit (vgl. BGH, Beschluss v. 09.07.2019, EnVR 5/18, Rn. 17, juris; Beschluss v. 05.10.2010, EnVR 51/09, Rn. 13 juris).

    Eine Berührung erheblicher wirtschaftlicher Interessen reicht aus (Boos in: Theobald/Kühling, 106. EL April 2020, § 75 EnWG Rn. 37; BGH, Beschluss v. 11.11.2008, EnVR 1/08, Rn. 14 ff., juris - citiworks; vgl. auch BGH, Beschluss v. 07.11.2006, KVR 37/05, Rn. 11, 18 ff., juris - pepcom, für das Kartellverwaltungsverfahren; BGH, Beschluss v. 05.10.2010, EnVR 51/09, Rn. 10, juris).

  • BGH, 09.07.2019 - EnVR 5/18

    Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Alt- und Neuanlagen für Betreiber von

    Auch wenn damit für den (potenziellen) Vertragspartner der Netzbetreiber absehbare Auswirkungen entstehen, begründet das in der Person des Vertragspartners keine eigene unmittelbare Rechtsbetroffenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - EnVR 51/09, juris Rn. 13 - GABi Gas; vom 7. April 2009 - KVR 34/08, WuW/E DE-R 2728 Rn. 19 - Versicherergemeinschaft; vgl. auch BVerwG, MMR 2003, 241, 242).

    Hierfür reichen erhebliche wirtschaftliche Interessen aus (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - EnVR 51/09, juris Rn. 10 - GABi Gas; vom 11. November 2008 - EnVR 1/08, RdE 2009, 185 Rn. 16 f. - citiworks; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - KVR 37/05, BGHZ 169, 370 Rn. 11, 18 ff. - pepcom, für das Kartellverwaltungsverfahren).

  • BGH, 09.04.2019 - EnVR 57/18

    KONNI Gas 2.0 - Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Befugnis der

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Oktober 2010 (EnVR 51/09 - GABi Gas) steht dem nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - 3 Kart 19/16
    Eine Erweiterung der Beschwerdebefugnis für potentiell Beizuladende kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 05.10.2010 -EnVR 51/09 GABI Gas, zit. aus juris Rn 10 ff) vielmehr in folgenden Fällen in Betracht:.

    Für die im Wesentlichen gleichlautenden Vorschriften im energiewirtschafts-rechtlichen Beschwerdeverfahren gelten dieselben Grundsätze (BGH, Beschluss vom 05.10.2010 -EnVR 51/09 GABI Gas, zit. aus juris Rn 11).

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - 3 Kart 36/15

    Rechtmäßigkeit der Festlegung "GABI Gas 2.0"

    b) Die Betroffene ist aber auch nach der die Regelung des § 75 Abs. 2 EnWG erweiternden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beschwerdebefugt (BGH, Beschluss vom 05.10.2010, EnVR 51/09 GaBiGas, Rn. 10 ff bei juris; BGH, Beschluss vom 11.11.2008, EnVR 1/08 citiworks, Rn. 14 bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2015 - 5 Kart 9/14

    Voraussetzungen der Umwidmung einer als Netzbestandteil errichteten Leitung zur

    In derartigen Fällen besteht die Beschwerdebefugnis auch ohne (förmliche) Beteiligung im behördlichen Verfahren analog §§ 42 Abs. 2 VwGO, 73 Abs. 3 GWB (vgl. Wolf, in: Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, a.a.O. § 110 EnWG Rn. 211, 215; s.a. BGH, Beschl. vom 05.10.2010 - EnVR 51/09 -, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2018 - 3 Kart 21/17

    Zulässigkeit der Beschwerde einer Energieversorgungsunternehmens gegen die

    Schließlich steht der Annahme einer unmittelbaren Betroffenheit der Beschwerdeführerin nicht der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 05.10.2010 (EnVR 51/09, BeckRS 2010, 28427, beck-online) entgegen, der die Beschwerde eines Netznutzers über die Festlegung von Ausgleichsleistungs- und Bilanzregeln im Gassektor durch die Bundesnetzagentur vom 28.05.2008 (GABi Gas) betraf, nach der die Bilanzkreisnetzbetreiber verpflichtet waren, in abgeschlossene sowie in neu abzuschließende Bilanzkreisverträge die in Anlage 1 ("Standardbilanzkreisvertrag Gas") festgelegten Regelungen aufzunehmen.
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2018 - 3 Kart 22/17
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2018 - 3 Kart 20/17

    Zulässigkeit der Beschwerde einer Energieversorgungsunternehmens gegen die

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - 3 Kart 83/16

    Voraussetzungen der notwendigen Beiladung im Verfahren der Bundesnetzagentur

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